Warum gibt es eine getrennte Abwassergebühr?
Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 18.12.2007 (Az.: 9 A 3648/04) ist die Stadt Siegen
verpflichtet eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben.
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben ?
Nein, denn die Kosten für die gesamte Abwasserbeseitigung werden aufgeteilt in „Kosten Schmutzwasserbeseitigung“ und „Kosten Niederschlagswasserbeseitigung“.
Für die Schmutzwassergebühr (weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet) werden nur noch die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt; sie sind dadurch geringer als bisher. Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die ermittelte Niederschlags-wassergebühr (je nach Größe der überbauten und befestigten angeschlossenen Flächen) als Basis genommen.
Was zählt zu der öffentlichen Abwassereinrichtung ?
Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Regen- und Schmutzabwasser dienen. Hierzu zählen Regen-, Schmutz- und Mischwasserleitungen und -kanäle, die Sonderbauwerke (Pumpwerke, Stauraumkanäle, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken) sowie die Kläranlage. Bachläufe, Vorfluter und in der Regel auch Straßenseitengräben gehören nicht zur öffentlichen Kanalisation.
Wie wird bei der Überprüfung der Flächen zur getrennten Abwassergebühr vorgegangen?
Die Stadt Siegen hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Gebührenpflichtigen zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Die Flächenerfassungsbögen sind nach Überprüfung auszufüllen, zu unterschreiben und portofrei zurückzusenden.
Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten versiegelten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, neu kalkuliert und die Gebührenbescheide verschickt.
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in das Projekt einbezogen?
Auf dem Luftbild kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist. Deshalb erhält jeder Grundstückseigentümer bzw. der eingesetzte Verwalter oder Nutzer eine schematisierte Darstellung aller auf seinem Grundstück erkannten Flächen im Farbdruck mit der Bitte, das Einleitverhalten anzugeben. Dazu ist nichts weiter erforderlich, als an der entsprechenden Stelle ein Kreuz in dem dafür vorgesehenen Kästchen zu setzen.
Weitere Details dazu werden in einem Merkblatt mitgeteilt, das jedem Schreiben beigefügt wird. Die Grundstücksabbildung ist dann mit diesen Angaben und der Unterschrift an die WTE Betriebsgesellschaft mbH oder an ESi zurück zu senden. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt ein Briefumschlag bei. Der Erfolg des Projektes hängt wesentlich von der schnellen und korrekten Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger ab.
Können falsche Angaben der Bürgerinnen und Bürger festgestellt werden?
Die Stadt als auch die Gemeinden werden anhand maschinell erstellter Übersichten große Abweichungen zwischen der aus dem Luftbild ermittelten versiegelten Fläche und der von den Bürgerinnen und Bürgern als einleitend angegebenen überprüfen. Dabei spielt die Möglichkeit zur Versickerung auf Grund der lokalen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Zudem werden stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchgeführt.