Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
1. | Öffentlicher Auftraggeber : | |
Name | Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) | |
Straße | Goldammerweg 30 | |
Postleitzahl, Ort | 57080 Siegen | |
Zimmer | 1.01 und 1.03 | |
Telefax | 0271 / 3145-91660 | |
vergabestelle@esi-siegen.de | ||
2. | Bauvorhaben | Kanal Landsberger Str. – Küstriner Str. |
3. | Art und Umfang der Leistung |
Grabenlose Sanierung: – 17 St. DN 250 Edelstahlmanschette mit Elastomerdichtung in 4 Haltungen – 106 St. DN 300 Edelstahlmanschette mit Elastomerdichtung in 10 Haltungen – 36 St. DN 400 Edelstahlmanschette mit Elastomerdichtung in 3 Haltungen – 2 St. DN 250 Kurzliner vollverklebt L= 1,00m in 2 Haltungen – 8 St. DN 300 Kurzliner vollverklebt L = 1,00m in 7 Haltungen – 2 St. DN 400 Kurzliner vollverklebt L = 1,00m in 1 Haltungen |
4. | CPV-Code | 45232400-6 |
5. | Aufteilung in Lose | nein |
6. | Ausführungsfrist | August – November 2016 |
7. | Nebenangebote zugelassen | nein |
8. | Anforderung derVergabeunterlagen | Verdingungsunterlagen können nur in elektronischer Form unter www.subreport-elvis.de/E72981558 bezogen werden. Registrierte Nutzer laden sich sämtliche Vergabeunterlagen kostenfrei auf Ihren PC. Kostenlose Einsicht und Herunterladen der Vergabeunterlagen ist ab 15.04.2016 möglich. Bieteranfragen sind zulässig bis zum 19.05.2016 (nur über die Vergabeplattform). |
9. | Anschrift für die Angebotsabgabe | Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt unter www.subreport.de. |
10. | Angebotseröffnung | |
Datum | 25.05.2016 | |
Uhrzeit | 14:30 Uhr | |
Ort | Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) s. 1. Die Angebotseröffnung findet in Zimmer 1.10 statt. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen : Bieter und ihre Bevollmächtigten |
|
11. | Geforderte Sicherheiten | Siehe Vergabeunterlagen |
12. | Rechtsform bei Bietergemeinschaften | Selbstschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter |
13. | Nachweise zur Eignung | Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereines für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben; es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereines für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe(n) S 15 S 16 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. |
14. | Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist |
29.07.2016 |
15. | Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A |
Der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein / Kommunalauf-sicht, Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen |
16. | Sonstiges | Der Auftraggeber begrüßt ausdrücklich die Abgabe elektronischer Angebote. Bitte registrieren Sie sich dafür unter: https://www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung subreport unterstüzt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür nötigen digitalen Signatur. Informationen erhalten Sie unter: https://www.subreport.de/service/support-elvis/ oder direkt bei supreport Verlag Schawe GmbH, Buchforst-str. 1-15, 51101 Köln Tel.:+49 (0)221/9 85 78-0 |
Siegen, den 08.04.2016