Gebühren
- Schmutzwassergebühr 2,42 € pro m³, Berechnungsgrundlage ist die Menge des abgenommenen Frischwassers.
- Niederschlagswassergebühr 0,94 € pro m² und Jahr, Berechnungsgrundlage sind die bebauten und/oder befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in den Kanal gelangt.
- Entleerung der Kleinkläranlagen 82,67 € pro m³, Berechnungsgrundlage ist die Menge des abgefahrenen Klärschlamms.
- Mit dem beauftragen Entsorgungsunternehmen ist ein Tag pro Woche als Abfuhrtag vereinbart. Ist eine Abfuhr an einem anderen als dem vereinbarten Tag notwendig, so kann das Entsorgungsunternehmen eine Anfuhrpauschale von 226,10 € berechnen.
- Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe abflussloser Gruben 82,67 € pro m³.
- Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt des Auspumpens.
- Mit dem beauftragen Entsorgungsunternehmen ist ein Tag pro Woche als Abfuhrtag vereinbart. Ist eine Abfuhr an einem anderen als dem vereinbarten Tag notwendig, so kann das Entsorgungsunternehmen eine Anfuhrpauschale von 226,10 € berechnen.
- Kanalanschlussbeitrag 2,50 € pro m² Geschossfläche bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser (Mischsystem).
- Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 60 % des o.a. Beitragssatzes, bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 40 % des o a. Beitragssatzes.
- Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Beseitigung, Veränderung oder Unterhaltung.
- Die Rechnungslegung erfolgt durch die Fa. Otto Schneider, Wilnsdorf (beliehener Unternehmer).
- Es wird auf Grundlage der tatsächlichen Kosten abgerechnet.
- Genehmigungsgebühr 69,00 € für eine Erweiterung und/oder Überprüfung einer vorhandenen Anschlussleitung 86,90 € für den Neuanschluss (erstmaliger Anschluss).