Aktuelles
Informationen zu Pool- und Schwimmbeckenwasser
Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen weist darauf hin, dass Wasser zur Füllung von Pools und Schwimmbecken der Kanalisation zuzuführen ist.
Das für die Füllung von Pools und Schwimmbecken verwendete Frischwasser wird u.a. durch Sonnencremes, Lotionen, chemische Zusätze und sonstigen Schmutz in seiner Beschaffenheit verändert. Dieses ist somit als Abwasser anzusehen, welches nach der Abwassersatzung der Stadt Siegen der öffentlichen Kanalisation zuzuführen ist (sog. Abwasserüberlassungspflicht).
Demzufolge kann eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Füllung von Pools und Schwimmbecken verwendet werden, nicht erfolgen.
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